Allgemeine Geschäftbedingungen / Teilnahmebedingungen
Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, verwendet der Veranstalter auf seiner Website und im Folgenden die gewohnte männliche Sprachform. Dies ist geschlechtsneutral zu verstehen – soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
- Anmeldung/Vertragsschluss und Bezahlung:
Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen muss online per Website erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich sein Vertragsangebot.
Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) der Anmeldung. In der schriftlichen Bestätigung sind genaue Informationen zum Kurs und den Zahlungsdetails enthalten. Die Kursangebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Nichtbestehen eines Rücktrittsrechtes gemäß FAGG:
Die vom Veranstalter angebotenen Kurse stellen Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (idF „FAGG“) dar. Aus diesem Grund kommt jenen Teilnehmern, welche Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes (idF „KSchG“) sind, bei Fernabsatzgeschäften und Geschäften außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters kein Rücktrittsrecht gemäß den §§ 11 ff FAGG zu.
- Verschieben, Absagen oder Abbruch eines Kurses:
Der Veranstalter behält sich vor, einen Kurs – auch bezogen auf einzelne Teilnehmer – aus wichtigen Gründen auf einen Ersatztermin zu verschieben, abzusagen oder abzubrechen.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere
- Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,
- Nichtbestehen der entsprechenden physischen und psychischen Voraussetzungen,
- Verhalten eines Teilnehmers, das den Teilnehmer oder andere Personen gefährdet (Erscheinen in alkoholisiertem Zustand, unter Medikamenten oder Drogeneinfluss usw.),
- Missachtung der Anweisungen und/oder AGB und/oder des Haftungsausschlusses des Veranstalters oder
- Offenbar unzureichende Ausrüstung und/oder Kleidung des Teilnehmers.
Wird ein Kurs aus nicht in der Sphäre des Teilnehmers gelegenen Gründen verschoben, abgesagt oder abgebrochen, werden sämtliche bereits bezahlten Kursgebühren rückerstattet.
- Ausschluss von Teilnehmern:
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, welche unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, ohne Rückerstattung der Kurskosten vom Kurs auszuschließen. Dasselbe gilt für grobes Fehlverhalten, welches insbesondere den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer/Personen gefährdet oder Nichtbefolgen der (sicherheitsrelevanten) Anweisungen des Veranstalters.
Versäumt der Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer mehrere Einheiten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer aufgrund sicherheitsrelevanter Aspekte aus dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen. Dies wird dadurch begründet, dass die Sicherheit des betreffenden Teilnehmers und/oder der anderen Teilnehmer nicht mehr gewährleistet werden kann, da der Veranstalter dem betreffenden Teilnehmer eine intensivere Betreuung zukommen lassen muss, um diesen wieder auf den aktuellen Kursstand zu bringen.
- Versäumen einer Kurseinheit:
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Kurseinheiten grundsätzlich aufeinander aufbauend sind. Es wird daher empfohlen, bei jeder Einheit anwesend zu sein. Bei Versäumen einer Einheit kann keine Erstattung der Kursgebühren/Wiederholung der Einheit gewährt werden.
- Material/Ausrüstung:
Der Veranstalter ist grundsätzlich bemüht, Leihmaterial im üblichen Ausmaß und üblichen Größen zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch keine Gewähr geleistet werden, dass ausreichend Leihmaterial tatsächlich vorhanden ist. Sollte der Fall eintreten, dass ausnahmsweise nicht genügend Leihmaterial vorhanden ist, begründet dies weder einen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren und/oder Preisminderung.
Wenn Teilnehmer eigene Ausrüstung verwenden, sind sie ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass diese für den Einsatz im Rahmen des konkreten Kurses geeignet und entsprechend funktionstüchtig ist. Eine allfällige Prüfpflicht des Veranstalters beschränkt sich auf offensichtliche Schäden der Ausrüstung. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Unfälle, welche auf Materialversagen oder Nichtgeeignetheit der eigenen Ausrüstung des Teilnehmers zurückzuführen sind.
Wird Leihmaterial vom Teilnehmer beschädigt oder geht verloren, hat der Teilnehmer hierfür Ersatz zu leisten.
- Stornobedingungen:
Der Kurs kann bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung ab einer Woche bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 50% der Kursgebühren verrechnet. Bei Stornierung ab Kursstart oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers bei Kursstart werden 100% der Kursgebühren verrechnet.
- Aufsichtspflicht / Minderjährige:
Bei Minderjährigen ist dafür Sorge zu tragen, dass diese bis zum offiziellen Beginn und ab offiziellem Ende der Kurseinheit entsprechend durch einen Erziehungsberechtigen oder eine sonstige geeignete Begleitperson beaufsichtigt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Minderjährige vor Beginn und nach Ende der Kurseinheit an seiner Person oder Sachen erleidet.
Des Weiteren verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte bzw. eine von diesem sonst bekannt gegebene geeignete Person, während der gesamten Kursdauer telefonisch erreichbar und ggf. in kurzer Zeit vor Ort zu sein.
- Preise:
Grundsätzlich sind die vom Veranstalter auf der Website angeführten Preise für die Kurse maßgeblich und gelten bis auf Widerruf. Es kann vorkommen, dass die tatsächlichen Preise – aus welchen Gründen auch immer – von den dort angeführten abweichen (beispielsweise wenn das Kursangebot Leistungen Dritter beinhaltet). Dies wird dem Teilnehmer vom Veranstalter rechtzeitig vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Die Preisangaben auf der Website sind daher freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Dem Teilnehmer entstehen bei Anmeldung zu Kursen durch Nutzung von Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
- Kursinhalte:
Der Veranstalter ist bemüht, die in den Kursbeschreibungen enthaltenen Lehrinhalte bestmöglich zu vermitteln. Jedoch hängt der Erfolg maßgeblich von den individuellen Fertigkeiten des einzelnen Teilnehmers und anderen, vom Veranstalter nicht beeinflussbaren Faktoren ab, sodass der Veranstalter keine Garantie dafür übernimmt oder Gewähr leistet, dass die beschriebenen Lehrinhalte auch tatsächlich bei jedem Teilnehmer eintreten.
- Datenschutz:
Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten können Sie der Datenschutzerklärung auf der Webseite unter dem Link https://kletterkurse-ried.at/datenschutzerklaerung/ entnehmen. Gerne senden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auf Anfrage postalisch oder per E-Mail zu. Der Veranstalter behält sich vor, die Informationen über Datenverarbeitungen jederzeit zu ändern und an die tatsächlichen Gegebenheiten im rechtlich zulässigen Rahmen anzupassen. Die Informationen über Datenverarbeitungen werden nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses.
- Gerichtsstand / Erfüllungsort / anzuwendendes Recht:
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen entstehenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das für den Sitz des Veranstalters örtlich und sachlich zuständige Gericht. Allfällige davon abweichende Gerichtsstände für Verbrauchen bleiben hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln:
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, zulässige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in der Vereinbarung normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht. Es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung und Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung wird dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke.